Die stark steigenden Infektionszahlen führen zu vermehrten Nachfragen in der Verwaltung und in den Gemeinden. Die Neuapostolische Kirche nimmt die Infektionslage ernst und ist sich der besonderen Verantwortung für die Gesundheit unserer Glaubensgeschwister und Amtsträger bewusst.
Das kirchliche Hygienekonzept hat sich bewährt, daher können auch weiterhin Gottesdienste bedenkenlos unter Einhaltung der bekannten Maßnahmen durchgeführt werden.
Jedoch ist darauf zu achten, dass die Abstandsregel, Mund-Nasen-Schutz, Handhygiene in allen Gottesdiensten unbedingt weiter beachtet werden müssen.
Das Stoßlüften des Kirchensaals jeweils kurz vor Gottesdienstbeginn, vor dem Predigtbeitrag und vor der Feier des Heiligen Abendmahls ist von hoher Bedeutung und muss sehr konsequent umgesetzt werden.
Bezirksapostel Rainer Storck gibt auf Grund der steigenden Infektionszahlen noch einige besondere Hinweise zur Durchführung von Gottesdiensten in Hotspot-Gebieten:
"Zusätzliche Maßnahmen in Hotspot-Gebieten
Die Landesregierungen haben regional verschärfte behördliche Maßnahmen zum Corona-Infektionsschutz vorgesehen, wenn der Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in dem Landkreis oder in der kreisfreien Stadt überschritten wird. (Anmerkung: Das gilt Stand 16.10.2020 in unserem Bezirk Ruhr-Emscher für die Stadt Mülheim an der Ruhr mit 68 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Die Städte Bottrop und Oberhausen liegen zurzeit bei ca. 37 Infektionen pro 100.000 Einwohner.)
Für die Durchführung von Gottesdiensten in Gemeinden, die in Hotspot-Gebieten liegen, bitte ich um Umsetzung folgender zusätzlicher Schutzmaßnahmen:
- Mund-Nasen-Schutz während des Gottesdienstes
Die Gottesdienstteilnehmer werden durch Bekanntmachung vor dem Gottesdienst gebeten, auch während des Gottesdienstes den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für die am Altar sitzenden Amtsträger.
Der am Altar stehende Amtsträger trägt während des Gottesdienstes keinen Mund-Nasen-Schutz, da Mimik und Gestik wesentlicher Bestandteil der Wortverkündigung sind, die in hoheitlicher Wahrnehmung des kirchlichen Verkündigungsauftrags durchgeführt wird.
- Mund-Nasen-Schutz auf Kirchengrundstück
Der Mund-Nasen-Schutz ist nach Verlassen der Kirche auch auf dem Kirchengrundstück zu tragen.
- Gesangsdarbietungen im Gottesdienst
Bitte verzichtet auf Gesangsdarbietungen im Gottesdienst und auf die entsprechenden Versammlungen zur Probe.
- Überregionale Gottesdienste und Veranstaltungen
In Hotspot-Gebieten ist auf die Durchführung von übergemeindlichen Gottesdiensten zu verzichten. Auch wenn solche Gottesdienste und Versammlungen unter Einhaltung der Regularien sicher durchgeführt werden könnten, wollen wir den Personenverkehr von und nach Hotspot-Gebieten durch die kirchliche Organisation nicht verstärken.
Wir möchten mit diesem Vorgehen zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der angespannten Lage umgehen und die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie unterstützen."
Bitte lesen Sie weiter auf der Homepage von NAK Westdeutschland
16. Oktober 2020
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